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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Transport von Pferden
Der Transporteur hilft dem Auftraggeber, sein eigenes Pferd zwischen zwei Orten zu transportieren. Die Pferde sind während des Transportes über eine Transportversicherung i.H. bis zu 10.000,-- oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners versichert. Für Schäden die das Pferd verursacht haftet die Haftpflichtversicherung des Pferdes oder wenn nicht vorhanden der Auftraggeber. Der Transporteur haftet in keinem Fall für mögliche Personenschäden beim Verladen.
Der Equidenpass ist als Begleitdokument bei dem Transport vom Auftraggeber mitzuführen oder an den Transporteur zu übergeben. Bei durch diesbezügliche Kontrollen verhängte Strafen und sonstige Unkosten, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Die Reinigung und Desinfizierung des Pferdetransporter übernimmt der Transporteur.
2. Kosten
Die Transportkosten setzen sich aus Grundpauschale, Fahrtkosten leer/beladen und Personalkosten zusammen.
Der Fahrtweg wird grundsätzlich ab und bis Wehrheim/Pfaffenwiesbach gerechnet.
Preise auf Anfrage.
3. Stornierungen
Unentgeltliche Stornierung von Transportaufträgen ist bis zu 7 Tagen vor dem geplanten Transport möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 25 % der vereinbarten Transportkosten.
Bei Stornierungen am Transporttag müssen wir 50% der vereinbarten Transportkosten berechnen.
4. Sonstiges
Heu und Wasserversorgung bei den Transporten sind natürlich kostenlos.
Für mehrtägige Transporte oder Wiederholungsfahrten bieten wir Spezialtarife an.
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